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INFOS RUND UM IHREN HAUSBESUCH!

WER VERORDNET ERGOTHERAPIE?

Ergotherapie ist ein vom Arzt verordnetes Heilmittel.

Bei Bedarf erhalten Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.
Gerne können Sie ihren Arzt auch darauf ansprechen.






WIE FUNKTIONIERT EINE ERGOTHERAPIE ALS HAUSBESUCH?

Meine Behandlungen finden nur als Hausbesuch statt. Im Regelfall verordnet der Arzt bei bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. körperlicher Einschränkung,
Wohnort im Heim, etc. einen Hausbesuch.

Und was dann...

GESETZLICH VERSICHERT

Sie habe eine Verordnung mit Hausbesuch von Ihrem Arzt erhalten.
Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Krankenkasse.

Bei nicht zuzahlungsbefreiten Patienten muss laut gesetzlicher Regelung
10 % des Rezeptwertes + 10 Euro Verordnungsgebühr selbst getragen werden.


PRIVAT VERSICHERT

Sie haben ein Privatrezept.
Gerne erhalten Sie von mir vorab einen Behandlungsvertrag.
Mit diesem können Sie mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme abklären.






WANN UND WIE OFT FINDET DIE BEHANDLUNG STATT?

Eine Ergotherapie-Einheit dauert zwischen 30 - 60 Minuten, je nach verordneter Indikation Ihres Arztes.
Sie findet 1 - 2 pro Woche bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung statt. 

Wir klären die Termine beim ersten Therapiebesuch zusammen ab, damit Sie diese gut planen können.






IST BEI MIR ZU HAUSE EINE THERAPIE RÄUMLICH ÜBERHAUPT MÖGLICH?
 
Wir finden bei Ihnen zu Hause zusammen einen passenden Platz für unsere Übungen.
Dieser kann nach Übungen und Jahreszeit gerne auch mal wechseln.
 
Spezielle Therapiematerialien bringe ich natürlich selbst mit.






KOMMEN SIE AUCH IN MEINEN WOHNORT?

Aktuell behandle ich im Raum Burgheim, Rennertshofen und Rain.

Haben Sie Ihren Wohnort dabei nicht entdeckt?
Kein Problem!
Sie können sich gerne telefonisch oder per Mail bei mir melden und wir klären zusammen,
ob ein Hausbesuch an Ihrem Wohnort möglich ist.
 
 

Kommen Sie auch in meinen Wohnort?

HAUSBESUCH IN EINER EINRICHTUNG

IST EIN HAUSBESUCH IN EINER EINRICHTUNG (Z. B. SENIORENHEIM) MÖGLICH?

Ja! Auch hier erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine
Ergotherapie-Verordnung mit Hausbesuch.

Danach klärt meist das Fachpersonal das weitere organisatorische Vorgehen für Sie ab.

WIE GEHT ES WEITER, WENN ICH ALS ZUSTÄNDIGE FACHKRAFT EINE ERGOTHERAPIE FÜR BEWOHNER UNSERER EINRICHTUNG BENÖTIGE?

Sie können mich gerne telefonisch anrufen oder eine Mail schicken.

Dann können wir zusammen in einem ersten Gespräch klären, ob und in welchem Rahmen ein therapeutischer Besuch in Ihrer Einrichtung möglich ist.

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