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LEISTUNGEN

Ergotherapie wird von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet.

Ihre Kasse übernimmt die Behandlungskosten.

Sind Sie nicht zuzahlungsbefreit, müssen Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil
von 10 % der Behandlungskosten und 10 Euro Verordnungsgebühr selbst tragen.

 

WANN KANN MIR ERGOTHERAPIE WEITER HELFEN?

SENIOREN

 

Zur Verbesserung und Erhaltung der Selbständigkeit und der Lebensqualität.

Altersbedingt oder durch Erkrankungen, z. B. Schlaganfall, Demenz,...

ERWACHSENE

 

Bei Einschränkungen aufgrund von Schlaganfall, Hirnblutung,
Multiple Sklerose, Arthrose, Frakturen oder Operationen,...

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MEINE LEISTUNGEN

Ich biete meine ergotherapeutischen Leistungen ausschließlich als Hausbesuch an!

Das heißt, ich komme zur Behandlung zu Ihnen nach Hause oder in die Einrichtung.

Damit Ihre Krankenkasse die Behandlung bezahlt, muss auf Ihrer Ergotherapie-Verordnung ein Hausbesuch vermerkt sein.

 
Bei Fragen oder Terminvereinbarungen können Sie mich gerne telefonisch erreichen.


Ich freue mich schon sehr Sie kennen zu lernen!

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